[Aug. 2021] Unsere Kunden fragen uns häufig, wie sich ein Kauf einer Gebrauchtanlage von dem einer Neuanlage unterscheidet. Der Unterschied liegt neben dem Kaufpreis vor allem in der Reihenfolge des Ablaufs. Hierzu beraten wir unsere Kunden gerne.
In beiden Fällen beginnt es immer mit einem konkreten Bedarf und der Festlegung eines Standorts. Daraus leiten sich dann Festlegungen zum Brennsoff und zur Erzeugungsart für den Strom. Dann allerdings trennen sich die Wege.
Bei einem Neubau ausschließlich mit Neuteilen wird als nächstes ein Generalunternehmer gesucht, der nach erfolgter Planung auch die Neuteile beschafft. Danach oder ggf. auch schon parallel erfolgen Bau und Inbetriebnahme. Der Ablauf ist also der folgende:
Standort und Bedarf > Auswahl und Vertrag zum Generalunternehmer > Planung > Auswahl und Beschaffung der gesamten, neuen Anlagentechnik > Bau > Inbetriebnahme.
Bei Interesse an gebrachter, oft deutlich günstigerer Anlagentechnik kommt hingegen erst die Suche nach einem zum Bedarf, zum Brennstoff und zur Erzeugungsart passenden Angebot. Diese Suche und Auswahl macht in der Regel der Investor selbst, ggf. schon unterstützt von Fachfirmen. Erst wenn zumindest grob feststeht, welche Anlagenteile wiederverwendet werden sollen, wird ein Generalunternehmer für den weiteren Ablauf beauftragt. Der Gesamtablauf sieht also so aus:
Standort und Bedarf > Auswahl und Beschaffung gebrauchter, wiederverwendbarer Technik > Auswahl und Vertrag zum Generalunternehmer > Planung > Beschaffung noch zu ergänzender, neuer Technik > Bau > Inbetriebnahme.
Hier vereinfacht nicht dargestellt sind die Genehmigungs- und Logistikprozesse, die zumeist parallel bzw. begleitend ablaufen.
Aus diesem Ablauf des Gebrauchtgeschäftes ergibt sich fast zwangsläufig, dass ein Verkäufer einem Kaufinteressenten vor Vertragsabschluss eine Reservierungsfrist einräumen sollte. Denn erst nach Beauftragung des Generalunternehmers kann der Kaufinteressent als Investor sicher sein, dass die Gebrauchtanlage auch wirklich zu seinem Projekt passt und er diese verbindlich kaufen kann. Leider übersehen Verkäufer oft diesen wichtigen Schritt, der für einen erfolgreichen Verlauf unabdingbar ist.
Wir von stroomsolutions haben daher eine befristete Reservierung als verpflichtende Leistung des Verkäufers bereits in unseren Vermarktungsverträgen integriert, zum Schutz unserer Kaufinteressenten. So profitieren beide Seiten von unserer langjährigen Erfahrung in der Vermarktung und Vermittlung gebrauchter Kraftwerke.
von Luc Ubbe Pinxten, Dipl.-Geophys., MBA